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Wer haftet für dumme Zufälle oder auch grössere Katastrophen im Leben?

Sie führen den Labrador Ihrer Nachbarin Gassi. Plötzlich rennt das sonst so gutmütige und treuherzige Tier auf den Pöstler zu und beisst diesen in die Wade. Haften Sie? Müssen Sie die ärztliche Behandlung des Pöstlers bezahlen oder können Sie ihn an Ihre Nachbarin verweisen?
Auf einer Geburtstagsparty bei gut betuchten Freunden werden Sie mit einem Kristallglas Rotwein in der Hand angerempelt, stolpern und zerstören den teuren Perserteppich. Oder Sie vergessen in der romantischen Berghütte, vor dem Einschlafen die Kerze zu löschen und können sich letztlich nur noch selbst ins Freie retten.
Die Situationen im Leben, in denen sich eine Haftpflichtversicherung als Segen erweisen kann, sind äusserst vielfältig und gehen weit über Strassenverkehrsunfälle und dergleichen hinaus. Wichtig ist, ausreichend versichert zu sein. Doch dies allein reicht oftmals nicht aus. Gerade die Abwicklung und Berechnung von grossen, teuren Schäden – etwa von komplexen Personenschäden – bietet häufig Interpretationsspielraum und Unsicherheiten. Vielleicht sind Sie unsicher, ob Sie gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung sämtliche Ansprüche optimal durchgesetzt haben. Oder ob Sie das Vergleichsangebot der Schadensspezialisten und Anwälte der zuständigen Haftpflichtversicherung annehmen sollen.
In solchen und ähnlichen Situationen unterstützen wir Sie gerne.
Wir haben uns auf haftpflicht- und versicherungsrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Manchmal reicht eine einmalige Beratung, die wir zu einem pauschalen, ermässigten Satz von Fr. 80.— anbieten und anlässlich welcher festgestellt werden kann, ob sich eine Vertretung lohnt. Ist eine umfassende Betreuung notwendig, können unsere Anwaltskosten zum Schaden zählen, für den in der Regel die Haftpflichtversicherung letztlich aufzukommen hat.
Sie können sich gerne auch auf unserer Haupt-Site weiter über unsere Kanzlei informieren.
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